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   VGH Bayern, 15.10.1996 - 20 A 95.40052   

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VGH Bayern, 15.10.1996 - 20 A 95.40052 (https://dejure.org/1996,31046)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15.10.1996 - 20 A 95.40052 (https://dejure.org/1996,31046)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15. Oktober 1996 - 20 A 95.40052 (https://dejure.org/1996,31046)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Eisenbahnrechts-Datenbank Universität Passau

    § 42 VwGO, § 48 VwGO, Art. 28 GG, § 73 VwVfG, § 41 BImSchG, § 1 16. BImSchV, § 4 EBO
    Änderung der Strecke i. S. d. § 48 Abs. 1 Nr. 7 VwGO; Unterlassene Auslegung der Planfeststellungsunterlagen; Bau von Bahnsteigen und Bahnsteigunterführungen als erheblicher baulicher Eingriff; Ausstrahlungswirkung erheblicher baulicher Eingriffe ("durchg

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DVBl 1997, 856 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76

    Startbahn West

    Auszug aus VGH Bayern, 15.10.1996 - 20 A 95.40052
    Für den Planfeststellungsbeschluß gelten die allgemeinen Grundsätze der Rechtsprechung zum Fachplanungsrecht (BVerwGE 56, 110 ff.; 71, 166 ff.; BVerwG vom 20.7.1979, NJW 1980, 953).

    Läßt sich eine im Planfeststellungsbeschluß nicht angeordnete Schutzauflage nachholen, ohne daß dadurch die Gesamtkonzeption der Planung in einem wesentlichen Punkt berührt wird und ohne daß in dem Interessengeflecht der Planung nunmehr andere Belange nachteilig betroffen werden, so korrespondiert der objektiven Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsbeschlusses nicht ein subjektiver Anspruch des Betroffenen auf Planaufhebung, sondern allein auf Planergänzung (vgl. BVerwGE 56, 110, 133, BVerwGE 71, 150 ständige Rechtsprechung).

  • BVerwG, 17.12.1986 - 7 C 29.85

    Klagebefugnis ausländischer

    Auszug aus VGH Bayern, 15.10.1996 - 20 A 95.40052
    Insoweit sind auch geringere Anforderungen an die Darlegungslast zu stellen (BVerwG vom 22.10.1982, NJW 1983, 1507; BVerwGE 75, 285, 291).

    Im Verwaltungsprozeß ist die gegen eine verfahrens- oder formfehlerhafte Planfeststellung gerichtete Klage nur erfolgreich, wenn der angefochtene Beschluß über die objektive Rechtswidrigkeit hinaus die Kläger in ihren subjektiven Rechten verletzt (BVerwGE 75, 285/290 ff.).

  • BVerwG, 29.01.1991 - 4 C 51.89

    Grundrechtskonkretisierende Normen

    Auszug aus VGH Bayern, 15.10.1996 - 20 A 95.40052
    Diese abwägende Bewältigung der Lärmschutzproblematik steht zunächst der Planfeststellungsbehörde zu (vgl. BVerwG v. 23.1.1981 DÖV 1981, 758; v. 29.1.1991 NVwZ-RR 1991, 601, 605; Hausmann in Landmann/Rohmer Umweltrecht § 41 BImSchG RdNr. 42, 43; a.A. Jarass, Bundesimmissionsschutzgesetz 3. Aufl., § 41 RdNr, 33, 34, der darin keinen Gegenstand der fachplanerischen Abwägung sieht).
  • BVerwG, 23.01.1981 - 4 C 4.78

    Immissionsschutz - Öffentliche Straßen - Lärmschutz - Planfeststellung - Widmung

    Auszug aus VGH Bayern, 15.10.1996 - 20 A 95.40052
    Diese abwägende Bewältigung der Lärmschutzproblematik steht zunächst der Planfeststellungsbehörde zu (vgl. BVerwG v. 23.1.1981 DÖV 1981, 758; v. 29.1.1991 NVwZ-RR 1991, 601, 605; Hausmann in Landmann/Rohmer Umweltrecht § 41 BImSchG RdNr. 42, 43; a.A. Jarass, Bundesimmissionsschutzgesetz 3. Aufl., § 41 RdNr, 33, 34, der darin keinen Gegenstand der fachplanerischen Abwägung sieht).
  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 13.85

    Flughafenplanung, Verkehrsflughafen München II

    Auszug aus VGH Bayern, 15.10.1996 - 20 A 95.40052
    Nach den Notwendigkeiten des Einzelfalls entscheidet sich, ob auch Gutachten auszulegen sind (BVerwGE 75, 214, 224).
  • BVerwG, 30.05.1984 - 4 C 58.81

    Luftfahrtrechtliches Planfeststellungsverfahren; Flughafen München II - Franz

    Auszug aus VGH Bayern, 15.10.1996 - 20 A 95.40052
    Die Rechtsprechung geht in diesem Zusammenhang davon aus (BVerwGE 69, 256/269 ff.), daß bei Ermittlung des ausschlaggebenden Kausalzusammenhangs weder auf eine bloße abstrakte Möglichkeit (einer Kausalität) abzustellen ist, noch etwa der kaum zu führende positive Nachweis gefordert werden kann.
  • BVerwG, 26.06.1992 - 4 B 1.92

    Bundesfernstraße - Teilabschnitte - SachverständigengutachtenPlanfeststellung

    Auszug aus VGH Bayern, 15.10.1996 - 20 A 95.40052
    Ihr liegt die Überlegung zugrunde, daß eine detaillierte Streckenplanung angesichts vielfältiger Schwierigkeiten nur in Teilabschnitten verwirklicht werden kann (BVerwG vom 26.06.1992, NVwZ 1993, 572).
  • BVerwG, 20.10.1989 - 4 C 12.87

    Planänderung von "unwesentlicher Bedeutung" im Fernstraßenrecht; Zumutbarkeit von

    Auszug aus VGH Bayern, 15.10.1996 - 20 A 95.40052
    Die bezüglich des zumutbaren Innenschallpegels somit gebotene Einzelfallbetrachtung (BVerwG 84, 31/39) hat sich - unter zusätzlicher Beachtung der Umstände des Einzelfalls - anzulehnen an die technischen Regelwerke VDI-Richtlinie 2719,, Akustik" 23 und den Entwurf der Verkehrslärmschutzmaßnahmenverordnung, wobei sich die Deutsche Bahn AG mit der Akustik 23 auf keine die Gerichte bindende Richtlinie berufen kann (vgl. Berkemann in Koch, Schutz vor Lärm, S. 84).
  • BVerwG, 22.03.1985 - 4 C 63.80

    Auswirkungen der fehlenden Kenntlichmachung planbetroffener Grundstücke;

    Auszug aus VGH Bayern, 15.10.1996 - 20 A 95.40052
    Läßt sich eine im Planfeststellungsbeschluß nicht angeordnete Schutzauflage nachholen, ohne daß dadurch die Gesamtkonzeption der Planung in einem wesentlichen Punkt berührt wird und ohne daß in dem Interessengeflecht der Planung nunmehr andere Belange nachteilig betroffen werden, so korrespondiert der objektiven Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsbeschlusses nicht ein subjektiver Anspruch des Betroffenen auf Planaufhebung, sondern allein auf Planergänzung (vgl. BVerwGE 56, 110, 133, BVerwGE 71, 150 ständige Rechtsprechung).
  • BVerwG, 22.03.1985 - 4 C 15.83

    Planrechtfertigung als "Gebotensein" nach den Zielen des FStrG; Abgrenzung zur

    Auszug aus VGH Bayern, 15.10.1996 - 20 A 95.40052
    Für den Planfeststellungsbeschluß gelten die allgemeinen Grundsätze der Rechtsprechung zum Fachplanungsrecht (BVerwGE 56, 110 ff.; 71, 166 ff.; BVerwG vom 20.7.1979, NJW 1980, 953).
  • BVerwG, 27.07.1990 - 4 C 26.87

    Bindungswirkung der Revisionszulassung - Verfassungsmäßigkeit des § 36 BBahnG -

  • BVerwG, 18.03.1983 - 4 C 10.80

    Begriff der "geschlossenen Ortslage"

  • BVerwG, 27.08.1996 - 11 VR 10.96

    Recht des Schienenverkehrs - Vorwegnahme des Planfeststellungsverfahrens durch

  • BVerwG, 25.09.1990 - 4 CB 30.89

    Zulässigkeit der Zuständigkeit für die Überprüfung einer bundesbahnrechtlichen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.1994 - 20 A 1775/92

    Planergänzungsanspruch; Abwägungserheblicher Belang; Verkehrsgeräusche; Schutz

  • BVerwG, 01.07.1988 - 4 C 49.86

    Anspruch einer Gemeinde auf Ergänzung eines Planfeststellungsbeschlusses nach dem

  • VGH Bayern, 21.02.1995 - 20 A 93.40080
  • VGH Bayern, 09.08.1995 - 20 AS 95.40054
  • BVerwG, 05.03.1997 - 11 A 25.95

    Verwaltungsverfahrensrecht - Voraussetzungen eines Entscheidungsvorbehalts nach §

    Insoweit besteht für die Planfeststellungsbehörde ein Abwägungsspielraum, der vom Gericht nicht inhaltlich ausgefüllt, sondern nur auf die Einhaltung seiner rechtlichen Grenzen hin überwacht werden kann (vgl. HambOVG, a.a.O., S. 49 f.; BayVGH, Urteil vom 15. Oktober 1996 - 20 A 95.40052 u.a. -, S. 33 f.).
  • BVerwG, 01.10.1997 - 11 A 10.96

    Schienenverkehrsrecht - Konflikt um die Offenhaltung oder Schließung eines

    Insoweit kann der Senat, weil es für das Ergebnis des Rechtsstreits nicht darauf ankommt, ohne weiteres mit dem angefochtenen Planfeststellungsbeschluß und den diesem zugrunde liegenden schalltechnischen Gutachten davon ausgehen, daß durch die Elektrifizierung der Bahnstrecke und die teilweise Verlegung der Gleise ein erheblicher baulicher Eingriff im gesamten Bereich dieses Planfeststellungsabschnitts erfolgt, durch den der von dem zu ändernden Verkehrsweg ausgehende Verkehrslärm um mindestens 3 dB(A) erhöht wird und der deshalb eine wesentliche Änderung des Schienenweges im Sinne von § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 der 16. BImSchV darstellt (vgl. dazu BayVGH, Urteil vom 15. Oktober 1996 - 20 A 95.40052 u.a. - UPR 1997, S. 300 (n.L.)).

    Insoweit besteht für die Planfeststellungsbehörde ein Abwägungsspielraum, der vom Gericht nicht inhaltlich ausgefüllt, sondern nur auf die Einhaltung seiner rechtlichen Grenzen hin überwacht werden kann (vgl. HambOVG, a.a.O., S. 49 f.; BayVGH, Urteil vom 15. Oktober 1996 - 20 A 95.40052 u.a. -, S. 33 f.).

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